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ESG-Akzente.

Update Nachhaltigkeit.

ESG-Akzente richtet einen Blick auf die regulatorische ESG-Landschaft, weist auf ausgewählte Veröffentlichungen hin, stellt produktspezifische Entwicklungen dar und gibt einen Ausblick auf die nächsten Monate.

Im Spotlight.

SFDR-Klassifizierung.

Mit der SFDR oftmals auch Offenlegungsverordnung genannt werden Transparenzanforderungen und Offenlegungspflichten zu (nachhaltigen) Finanzprodukten gestellt. Von der SFDR sind insbesondere so genannte Finanzmarktteilnehmer betroffen, wie bspw. Banken, Versicherungsunternehmen oder Kapitalverwaltungs-gesellschaften. Mit Blick auf Investmentfonds sind insbesondere die von der SFDR vorgesehenen drei Einordnungen, Artikel 6, 8 und 9, von Relevanz, die als Klimax des Nachhaltigkeitsniveaus verstanden werden können. Sog. Artikel 6 Fonds berücksichtigen Nachhaltigkeitskriterien nicht oder in einem geringen Umfang. Hingegen werden Aspekte der Nachhaltigkeit bei Artikel 8 und 9 dezidiert berücksichtigt. In Abgrenzung zu Artikel 8 Fonds, wohnt Artikel 9 Fonds ein sehr hohes Ambitionsniveau in Punkten Nachhaltigkeit inne. Dies zeigt sich unter anderem in einem sehr hohen Anteil nachhaltiger Investitionen sowie über ein in der Anlagestrategie konkret festgehaltenem nachhaltigen Ziel, das über wirtschaftliche Gewinne hinausgeht. Hierbei ist wichtig zu beachten, dass es sich bei den drei Kategorien nicht um Produktlabels handelt, auch wenn faktisch viele Finanzmarktteilnehmer diese als solche behandeln.

Zum Ende des zurückliegenden Jahres 2023 hielten deutsche Anleger Fonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen im Wert von 905 Mrd. Euro, wovon 697 Mrd. Euro auf Publikumsfonds entfielen. Damit wird circa die Hälfte des Vermögens von Publikumsfonds als Artikel 8 oder Artikel 9 Fonds klassifiziert. Nachdem im Jahr 2022 Publikumsfonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen circa 5 Mrd. Euro Zuflüsse verzeichneten, zogen Anleger im Jahr 2023 knapp 8 Mrd. Euro aus jenen Publikumsfonds. Diese Entwicklung korrespondiert mit dem europäischen Markt. Im europäischen Markt verzeichneten Artikel 8 Fonds im Jahr 2023 Nettoabflüsse in Höhe von 27 Mrd. Euro, während Artikel 9 Fonds 4,3 Mrd. Euro und Artikel 6 Fonds 93 Mrd. Euro einsammelten. Trotz der Abflüsse stieg das Gesamtvermögen aller Artikel 8 und Artikel 9 Fonds im vierten Quartal um 1,7% auf 5,2 Bill. Euro auf ein Rekordniveau. Treiber der Abflüsse war unter anderem das makroökonomische Umfeld, das zu einer steigenden Nachfrage an Staatsanleihen führte – ein Bereich, in dem die ESG-Integration eine Herausforderung darstellt. Ebenso lässt sich festhalten, dass zurückliegende Zurückstufungen von Fonds auf Artikel 8 sowie ein das dynamische regulatorische Umfeld Investitionen im Bereich ESG nicht beflügelt.*

Dauerbrenner ESG-Regulatorik hält die Fondsbranche dauerhaft auf Trab

Die Finanzindustrie wird seit geraumer Zeit von einer multidimensionalen ESG-Regulatorik auf Trab gehalten und entwickelt sich dynamisch fort. Als Ouvertüren der Nachhaltigkeit-Regulatorik sind der im Frühjahr 2018 veröffentlichte EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums sowie der im Dezember 2019 beschlossenen European Green Deal zu verstehen. Seitdem ist die Branche von verschiedenen Gesetzesinitiativen wie der EU-Taxonomie, SFDR, oder CSRD – um nur die Wichtigsten zu nennen – tangiert. Deren Umsetzung ging bzw. geht nicht nur mit einer initialen Kraftanstrengung einher, sondern wird langfristig Ressourcen binden. Sei es in der fortlaufenden Umsetzung, Identifizierung neuer bzw. aktualisierten Anforderungen oder in der Datenbeschaffung- und bereitstellung. Im Hinblick auf das aktuelle Jahr 2024 wird neben der Anwendung der CSRD, der zweiten Offenlegung der Principal Adverse Impact Indicators (PAIs) auf Unternehmensebene, und der Umsetzung der ESMA-Leitlinien zu nachhaltigkeitsbezogenen Zusätzen in Fondsnamen insbesondere die Entwicklung des SFDR Review von der Fondsbranche mit großem Interesse begleitet. Hier bleibt es abzuwarten, wie ein Kategorisierungssystem für nachhaltige Produkte aussehen wird und inwieweit das Zusammenspiel zu den bestehenden Offenlegungspflichten aussieht. Aktuell wird über folgende Kategorien für nachhaltige Produkte debattiert: 

  • Produkte, die Lösungen für Umwelt- und Sozialprobleme bieten
  • Produkte, die ihre Anlagen nach glaubwürdigen Nachhaltigkeitsstandards auswählen
  • Produkte, die die nachhaltige Transformation fördern
  • Produkte, die bestimmte nachteilige Nachhaltigkeitswirkungen ausschließen

Im Hinblick auf finale Vorgaben bzw. einen Umsetzungszeitpunkt ist gegenwärtig keine Aussage möglich. Ist es davon auszugehen, dass die aktuelle Kommission vor der Europawahl im Juni 2024 weitere Schritte vorschlägt. Konkrete Gesetzesvorschläge werden erst nach der Europawahl und der Berufung einer neuen EU-Kommission erwartet.

Glossar

Der 2018 veröffentlichte Aktionsplan umfasst eine Reihe von Maßnahmen, die darauf abzielen, Investitionen in umweltfreundliche Projekte zu lenken, Umweltrisiken in der Finanzwirtschaft zu reduzieren und Transparenz zu erhöhen. Damit ist beispielsweise die Einführung der EU-Taxonomie oder die Förderung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Berichterstattung verbunden

Der European Green Deal ist eine politische Initiative der Europäischen Union, die darauf abzielt, Europa bis 2050 klimaneutral zu gestalten. Der Green Deal beinhaltet eine umfangreiche Palette von Maßnahmen und Politikbereichen, die darauf abzielen, die Wirtschaft der EU nachhaltiger und umweltfreundlicher zu gestalten.

 

Die EU-Taxonomie ist ein System zur Klassifizierung wirtschaftlicher Aktivitäten basierend auf ihrer Nachhaltigkeit. Sie wurde von der Europäischen Kommission entwickelt, um einheitliche Kriterien und Standards festzulegen, welche Aktivitäten als ökologisch nachhaltig eingestuft werden können. Dabei stehen sechs Umweltziele im Fokus:

  1. Klimaschutz,
  2. Anpassung an den Klimawandel,
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und Meeresressourcen,
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
  5. Vermeidung und Verringerung von Umweltverschmutzung sowie
  6. Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität

Die SFDR steht für "Sustainable Finance Disclosure Regulation" und ist eine EU-Verordnung, die Teil des Aktionsplans der Europäischen Union ist. Die SFDR hat das Ziel, die Transparenz und Vergleichbarkeit von nachhaltigen Investitionen und Finanzprodukten zu verbessern. Die SFDR legt spezifische Offenlegungspflichten für Finanzmarktteilnehmer fest.

Die CSRD steht für "Corporate Sustainability Reporting Directive" und ist eine europäische Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Sie ist ebenfalls Teil des Aktionsplans der Europäischen Union und zielt darauf ab, die Qualität, Konsistenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen im Unternehmenssektor zu verbessern. Die CSRD baut auf den bestehenden Berichterstattungsanforderungen der nichtfinanziellen Berichterstattungsrichtlinie (NFRD) auf und erweitert ihren Anwendungsbereich sukzessive.

Grundsätzlich versteht man unter den PAI wesentliche bzw. potenziell wesentliche, nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die sich aus Investitionsentscheidungen ergeben, diese verschlechtern oder in direktem Zusammenhang damit stehen. Konkret beinhalten die PAIs Standardfaktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung und geben Aufschluss darüber, inwieweit sich Investitionsobjekte negativ auf diese Komponenten auswirken können. Die PAIs sind 64, von der EU festgelegte Indikatoren, für welche die Offenlegungsverordnung sowohl narrative als auch quantitative Offenlegungsanforderungen für Finanzmarktteilnehmer vorsieht. Von den insgesamt 64 Indikatoren sind 18 meldepflichtig, diese beziehen sich auf Treibhausgasemissionen, biologische Vielfalt, Wasser, Abfall sowie auf soziale Aspekte hinsichtlich Unternehmen, Staaten sowie Immobilienanlagen.

Die ESMA-Leitlinien zu nachhaltigkeitsbezogenen Zusätzen in Fondsnamen sind von der European Securities and Markets Authority (ESMA) konzipiert. Diese Leitlinien stellen Anforderungen für die Verwendung von nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen oder Zusätzen in den Namen von Investmentfonds. Sie sollen die Transparenz und Klarheit für Anleger gewährleisten und das Risiko von missverständlichen oder irreführenden Informationen verringern.

*Quelle: Morningstar (31.01.2024): Artikel 8-Fonds erlitten im Q4 die höchsten Quartals-Abflüsse überhaupt. Vermögen per Dezember 2023. Basierend auf SFDR-Daten, die aus den Prospekten von 97,8% der in der EU zum Verkauf zugelassenen Fonds erhoben wurden, ohne Geldmarktfonds, Dachfonds und Feeder-Fonds

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