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Fondsklassifzierung nach Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Die Offenlegungs-Verordnung (EU) 2019/2088 (auch oftmals Englisch "SFDR") verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater Informationen über die Ansätze zur Integration bzw. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen, die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI) sowie die Ausgestaltung der Produkte im Hinblick auf die Verfolgung von nachhaltigen Merkmalen oder Zielen zu veröffentlichen. 

Für die Ampega ist eine systematische Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen ein wesentlicher Teil der strategischen Ausrichtung und somit integrierter Bestandteil für die Steuerung aller Investmentvermögen. 

Ausgewählte Fondsprodukte verfolgen zudem Nachhaltigkeitskriterien aus den Bereichen Ökologie, Soziales oder guter Unternehmensführung bzw. eine Kombination aus diesen (E=Environmental, S=Social, G=Governance). Solche als nachhaltig klassifizierte Produkte unterscheiden sich in die sogenannten ESG-Strategie Produkte (Art. 8) und die ESG-Impact Produkte (Art. 9). Für ein ESG-Strategie Produkt müssen die verfolgten ökologischen und/oder sozialen Merkmale angegeben werden sowie beschrieben werden, wie diese erreicht werden sollen. Für ESG-Impact Produkte muss ein konkretes Nachhaltigkeitsziel definiert werden sowie der Ansatz zur Erreichung dieser Ziele dargestellt werden.

Zusätzlich ist die Gesellschaft Unterzeichner der Principles for Responsible Investment (PRI) und verpflichtet sich damit zum Ausbau nachhaltiger Geldanlagen und zur Einhaltung der sechs, durch die UN aufgestellten Prinzipien für verantwortliches Investieren.

Fondsprodukte, die nach Artikel 9 der SFDR offengelegt werden, wohnt eine hohe nachhaltige Ausrichtung inne. Dies zeigt sich unter anderem in einem signifikanten Anteil nachhaltiger Investitionen sowie über mindestens ein in der Anlagestrategie konkret festgehaltenem nachhaltigen Ziel, das über wirtschaftliche Gewinne hinausgeht. Der Fonds investiert hierfür in Green-, Social- oder Sustainability-Bonds. Eine Anleihe ist nur dann als Green-, Social- oder Sustainability-Bonds zu klassifizieren, wenn diese die anerkannten ICMA (International Capital Market Association) Standards für Green-, Social- oder Sustainability-Bonds erfüllt.  Die Green Bond Principles (GBP), zusammen mit den Social Bond Principles (SBP) und den Sustainability Bond Guidelines (SBG) werden unter der Leitung der ICMA-Principles veröffentlicht. Bei den Principles handelt es sich um eine Sammlung freiwilliger Leitlinien mit dem Auftrag und der Vision, den internationalen Kapitalmarkt bei der Finanzierung des Wandels hin zu mehr Nachhaltigkeit zu fördern. Für die Emission von Anleihen für soziale und/oder ökologische Projekte zeigen die Principles bewährte Praktiken (best practices) anhand von globalen Leitlinien und Empfehlungen auf, um so die Transparenz und Offenlegung zu fördern und die Integrität des Marktes zu unterstützen.
Daneben unterliegt der Fonds einer grundlegenden ESG-Strategie. Diese erfolgt durch die Begrenzung von ESG-relevanten Risiken und Kontroversen sowie der Festlegung von unzulässigen Vermögensgegenständen durch das ESG-Committee. Dieses nutzt hierzu neben individuellen Analysen zusätzlich Informationen von spezialisierten, externen Dienstleistern. Relevante Faktoren und Informationen sind u.a. ESG-Ratings, Informationen zu kontroversen Waffen, Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltbelangen und zur Korruptionsprävention (UN Global Compact Kriterien). Auf Basis dieser Informationen werden für die verschiedenen Asset Klassen Ausschlusslisten und Schwellenwerte für zulässige Nachhaltigkeitsrisiken und entsprechende Kontroversen definiert.
Außerdem kommen Ausschlusskriterien auf Basis der „Principal Adverse Impacts“ (PAIs) zur Anwendung, um die Emittenten von vornherein auszuschließen, die den Grundsätzen zur Nachhaltigkeit („ESG“) nur unzureichend Rechnung tragen. Siehe hierzu auch Abschnitt ESG-Strategie inkl. MiFID II (Art. 8+). 
 

  • Ampega Global Green-Bonds-Fonds

Die Umsetzung der ESG-Strategie erfolgt in Form der Begrenzung von ESG-relevanten Risiken und Kontroversen sowie der Festlegung von unzulässigen Vermögensgegenständen durch das ESG-Committee. Dieses nutzt hierzu neben individuellen Analysen zusätzlich Informationen von spezialisierten, externen Dienstleistern. Relevante Faktoren und Informationen sind u.a. ESG-Ratings, Informationen zu kontroversen Waffen, Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltbelangen und zur Korruptionsprävention (UN Global Compact Kriterien). Auf Basis dieser Informationen werden für die verschiedenen Asset Klassen Ausschlusslisten und Schwellenwerte für zulässige Nachhaltigkeitsrisiken und entsprechende Kontroversen definiert.

Die Fonds wenden zur Auswahl der Vermögensgegenstände in einem ersten Schritt neben anderen möglichen Strategien den sog. Best-in-Class-Ansatz an. Dies bedeutet das relativ beste Abschneiden eines Unternehmens im Vergleich zu seinen Wettbewerbern. Nach diesem Prinzip werden die Unternehmen innerhalb einer Branche direkt miteinander verglichen und auf ihre Nachhaltigkeit überprüft. Es werden stets die Anlageobjekte bevorzugt, die die Nachhaltigkeitskriterien Environmental, Social und Governance („ESG“) jeweils am besten erfüllen, also „best in class“ sind. Dies bedeutet, dass bei der Auswahl der Vermögensgegenstände neben dem finanziellen Erfolg folgende ESG-Kriterien beispielsweise berücksichtigt werden:

Umwelt („Environmental“): Vermeidung von Klimatransitionsrisiken, Erhaltung von Flora und Fauna, Schutz der natürlichen Ressourcen und der Atmosphäre, Begrenzung der Bodenverschlechterung und des Klimawandels, Vermeidung von Eingriffen in Ökosysteme und Verlusten der biologischen Vielfalt.

Soziales („Social“): Allgemeine Menschenrechte, Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, Einhaltung der Gleichbehandlungsgrundsätze, Faire Arbeitsbedingungen und angemessene Entlohnung.

Unternehmensleitsätze („Governance“): Einhaltung von Unternehmensethik und Prinzipien der Korruptionsbekämpfung gemäß UN Global Compact, Leitsätze der guten Unternehmensführung sowie Regelungen zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Dieser „Best-in-Class“-Ansatz fördert den Wettbewerb hin zu mehr Natur-, Sozial- und Kulturverträglichkeit. Der Auswahlprozess erfolgt über eine Würdigung von ESG-Scores sowie einem Ratingvergleich. Im Ergebnis umfasst das Investmentuniversum damit Unternehmen, die im Industrievergleich eine führende ESG-Leistung zeigen und sich in besonderem Maße für eine nachhaltige Entwicklung engagieren. Dies bedeutet, dass die Kapitalverwaltungsgesellschaft unter Berücksichtigung der vorstehenden Kriterien keine feststehende Auswahl von Vermögensgegenständen innerhalb einer Branche oder eines Sektors erwirbt, sondern Über- und Untergewichtungen einzelner Branchen oder Sektoren vornehmen kann. Dies kann dazu führen, dass einzelne Branchen oder Sektoren bei der Auswahl der Vermögensgegenstände nicht berücksichtigt werden, während aus anderen Branchen oder Sektoren bei entsprechend positiver Beurteilung durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft eine Vielzahl von Vermögensgegenständen ausgewählt wird.

Außerdem kommen Ausschlusskriterien auf Basis der „Principal Adverse Impacts“ (PAIs) zur Anwendung, um die Emittenten von vornherein auszuschließen, die den Grundsätzen zur Nachhaltigkeit („ESG“) nur unzureichend Rechnung tragen.  Hierdurch ist sichergestellt, dass keines der in Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung genannten Umwelt- und Sozialziele bzw. in Art. 9 der Verordnung (EU) 2020/852 („Taxonomieverordnung“) genannten Umweltziele erheblich beeinträchtigt wird.

Grundsätzlich versteht man unter den PAI wesentliche bzw. potenziell wesentliche, nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die sich aus Investitionsentscheidungen ergeben, diese verschlechtern oder in direktem Zusammenhang damit stehen. Konkret beinhalten die PAIs Standardfaktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung und geben Aufschluss darüber, inwieweit sich Investitionsobjekte negativ auf diese Komponenten auswirken können. Die PAIs sind 64, von der EU festgelegte Indikatoren, für welche die Offenlegungsverordnung sowohl narrative als auch quantitative Offenlegungsanforderungen für Finanzmarktteilnehmer vorsieht. Von den insgesamt 64 Indikatoren sind 18 meldepflichtig, diese beziehen sich auf Treibhausgasemissionen, biologische Vielfalt, Wasser, Abfall sowie auf soziale Aspekte hinsichtlich Unternehmen, Staaten sowie Immobilienanlagen. Die Berichterstattung im Falle der restlichen 46 Indikatoren erfolgt auf freiwilliger Basis, wovon 22 Indikatoren zusätzliche Klima- und andere Umweltaspekte abbilden und die restlichen 24 Indikatoren soziale und Arbeitnehmerfaktoren, die Achtung der Menschenrechte sowie Korruptions- und Bestechungsbekämpfung abdecken.

  • Ampega AmerikaPlus Aktienfonds I (a)
  • Ampega AmerikaPlus Aktienfonds P (a)
  • Ampega BasisPlus Rentenfonds I (a)
  • Ampega BasisPlus Rentenfonds P (a)
  • Ampega Credit Opportunities Rentenfonds I (a)
  • Ampega Credit Opportunities Rentenfonds P (a)
  • Ampega Diversity Plus Aktienfonds P (a)
  • Ampega DividendePlus Aktienfonds I (a)
  • Ampega DividendePlus Aktienfonds P (a)
  • Ampega EurozonePlus Aktienfonds I (a)
  • Ampega EurozonePlus Aktienfonds M (t)
  • Ampega EurozonePlus Aktienfonds P (a)
  • Ampega Faktor StrategiePlus I (a)
  • Ampega Faktor StrategiePlus P (a)
  • Ampega ISP Dynamik
  • Ampega ISP Komfort
  • Ampega ISP Sprint
  • Ampega Rendite Rentenfonds
  • Ampega Reserve Rentenfonds I (a)
  • Ampega Reserve Rentenfonds P (a)
  • Ampega Unternehmensanleihenfonds
  • C-QUADRAT ARTS Total Return ESG H
  • C-QUADRAT ARTS Total Return ESG I
  • C-QUADRAT ARTS Total Return ESG IH
  • C-QUADRAT ARTS Total Return ESG T
  • Equity Risk Control AMI I (a)
  • Equity Risk Control AMI S (a)
  • Grönemeyer Gesundheitsfonds Nachhaltig I (a)
  • Grönemeyer Gesundheitsfonds Nachhaltig P (a)
  • terrAssisi Aktien I AMI C (t)
  • terrAssisi Aktien I AMI I (a)
  • terrAssisi Aktien I AMI M (a)
  • terrAssisi Aktien I AMI P (a)
  • terrAssisi Renten I AMI
  • terrAssisi Stiftungsfonds I AMI
  • Value Intelligence ESG Fonds AMI CH (a)
  • Value Intelligence ESG Fonds AMI I (a)
  • Value Intelligence ESG Fonds AMI P (a)
  • Wagner & Florack Unternehmerfonds AMI I (a)
  • Wagner & Florack Unternehmerfonds AMI P (a)
  • Wagner & Florack Unternehmerfonds flex C (a)
  • Wagner & Florack Unternehmerfonds flex I (a)
  • Wagner & Florack Unternehmerfonds flex P (a)

 

Die Fonds wenden Ausschlusskriterien an, steuern darüber hinaus nach einer ESG-Strategie ( z.B. "Best-in-Class"):

Der erste Schritt der Operationalisierung erfolgt in Form der Begrenzung von ESG-relevanten Risiken und Kontroversen sowie der Festlegung von unzulässigen Vermögensgegenständen durch das ESG-Committee. Dieses nutzt hierzu neben individuellen Analysen zusätzlich Informationen von spezialisierten, externen Dienstleistern. Relevante Faktoren und Informationen sind u.a. ESG-Ratings, Informationen zu kontroversen Waffen, Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltbelangen und zur Korruptionsprävention (UN Global Compact Kriterien). Auf Basis dieser Informationen werden für die verschiedenen Asset Klassen Ausschlusslisten und Schwellenwerte für zulässige Nachhaltigkeitsrisiken und entsprechende Kontroversen definiert.

Aus der Kombination der vorgenannten Vorgaben hat die Gesellschaft in einem zweiten Schritt einen umfangreichen Filterkatalog entwickelt, welcher auf die getätigten Investitionen angewendet wird. Durch den konsequenten Ausschluss von negativ bewerteten Titeln sowie einer Würdigung von ESG-Scores wird das zulässige Investmentuniversum definiert und Investitionen in Titel mit hohem Nachhaltigkeitsrisiko verhindert oder begrenzt.

Darüber hinaus werden bei der Titielauswahl unter Anwendung einer fondsindividuellen ESG-Strategie (bspw. "Best-in-Class") Investitionen mit nachhaltigem Fokus bevorzugt ausgewählt. Die Bewertung der sozialen und ökologischen Merkmale der Investitionen basiert auf Informationen von spezialisierten externen Datenanbietern sowie auf eigenen Analysen, die von internen Analysten durchgeführt werden. Die Zusammensetzung des Portfolios sowie die ESG-Scores, Ausschlüsse und sonstiger Nachhaltigkeitsfaktoren der zugrundeliegenden Vermögenswerte werden sowohl bei der Investitionsentscheidung als auch kontinuierlich überprüft.

  • AEI Multi Asset Defensive I (a)
  • Ampega Responsibility Fonds
  • C-QUADRAT ARTS Total Return BalancedH
  • C-QUADRATARTS Total Return BalancedT
  • C-QUADRATARTS Total Return Balanced T (CHF hedged)
  • C-QUADRAT ARTS Total Return Balanced T (PLN)
  • C-QUADRAT ARTS Total Return BalancedVT
  • C-QUADRATARTS Total Return Balanced VT (CZKhedged)
  • C-QUADRAT ARTS Total Return Balanced VT-Ausland (PLNhedged)
  • C-QUADRAT ARTS Total Return BalancedVT-Inland
  • C-QUADRAT ARTS Total Return Bond A
  • C-QUADRAT ARTS Total Return Bond H
  • C-QUADRAT ARTS Total Return Bond T
  • C-QUADRAT ARTS Total Return Bond VTA
  • C-QUADRAT ARTS Total Return Bond VTA (CZK hedged)
  • C-QUADRAT ARTS Total Return Bond VTA (PLN hedged) 
  • C-QUADRAT ARTS Total Return Bond VT-Ausland (PLN)
  • C-QUADRAT ARTS Total Return Bond VT-Inland
  • C-QUADRATARTS Total Return Dynamic H
  • C-QUADRAT ARTS Total Return Dynamic I
  • C-QUADRAT ARTS Total Return Dynamic IH
  • C-QUADRATARTS Total Return DynamicT
  • C-QUADRATARTS Total Return Dynamic T (PLN)
  • C-QUADRAT ARTS Total Return DynamicVT
  • C-QUADRATARTS Total Return DynamicVT-Inland
  • DVAM Mehr Werte AMI
  • Globale Aktien Quant GetCapital I (a)​​​
  • I-AM ETFs-Portfolio Select CZK (t)
  • I-AM ETFs-Portfolio Select EUR (t)
  • I-AM ETFs-Portfolio Select EUR P1
  • Long Term Value
  • PRO change AMI I (a)
  • SALytic Stiftungsfonds AMI I (a) 
  • SALytic Stiftungsfonds AMI SV (a)
  • SALytic Wohnimmobilien Europa Plus I (a)
  • Stiftungsfonds STS
  • Stiftungsfonds STU
  • Tresides Phönix One I (a)
  • Value Intelligence Fonds AMI I (a)
  • Value Intelligence Fonds AMI P (a)
  • Value Intelligence Fonds AMI S (a)
  • Value Intelligence Fonds AMI W (a)
  • Zantke Euro Corporate Bonds AMI  I (a)
  • Zantke Euro Corporate Bonds AMI  P (a)
  • Zantke Euro Corporate Bonds AMI S (a)
  • Zantke Euro High Yield AMI I (a)
  • Zantke Euro High Yield AMI P (a)
  • Zantke Euro High Yield AMI S (a)
  • Zantke Global Credit AMI I (a)
  • Zantke Global Credit AMI P (a)
  • Zantke Global Credit AMI S (a)
  • Zantke Global Equity AMI I (a)

Die Fonds wenden einen grundsätzlichen Filterkatalog an, welcher auf alle getätigten Investitionen angewendet wird. Dieser beinhaltet mitunter den Ausschluss kontroverser Waffenhersteller und die Berücksichtigung der UN Global Compact Kriterien. Durch diesen Filterkatalog werden Titel im Rahmen der Investitionsentscheidung in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken bewertet und damit in der Allokationsentscheidung berücksichtigt jedoch nicht explizit danach gesteuert.

  • Ampega Balanced 3 I (a)
  • Ampega Balanced 3 P (a)
  • Ampega Real Estate Plus
  • BAGUS Global Balanced I (a)
  • BAGUS Global Balanced P (a)
  • BAGUS Global Balanced S (a)
  • ComfortInvest Substanz
  • CorvusFonds
  • C-QUADRAT ARTS Best Momentum H 
  • C-QUADRAT ARTS Best Momentum T
  • C-QUADRAT ARTS Best Momentum T (PLN)
  • C-QUADRAT ARTS Best Momentum VT
  • C-QUADRAT ARTS Best Momentum VT-Ausland (PLN hedged) 
  • C-QUADRAT ARTS Total Return Defensive A
  • C-QUADRAT ARTS Total Return Defensive H
  • C-QUADRAT ARTS Total Return Defensive T
  • C-QUADRAT ARTS Total Return Defensive VT
  • C-QUADRAT ARTS Total Return Global AMI H (t)
  • C-QUADRAT ARTS Total Return Global AMI P (a)
  • C-QUADRAT ARTS Total Return Value Invest Protect H
  • C-QUADRAT ARTS Total Return Value Invest Protect VT
  • C-QUADRAT ARTS Total Return Vorsorge §14 EStG A
  • C-QUADRAT ARTS Total Return Vorsorge §14 EStG H
  • C-QUADRAT ARTS Total Return Vorsorge §14 EStG T
  • CT Welt Portfolio AMI CT (a)
  • CT Welt Portfolio AMI GG (a)
  • CT Welt Portfolio AMI PT (a)
  • ENRAK
  • ENRAK I (a)
  • ENRAK P (a)
  • ENRAK Capital Investment I (a)
  • ENRAK Capital Investment P (a)
  • FAROS Global Equity
  • FAROS Listed Real Assets AMI A (a)
  • FAROS Listed Real Assets AMI C (a)
  • FS Colibri Event Driven Bonds I (a)
  • FS Colibri Event Driven Bonds S (a)
  • FS Colibri Event Driven Bonds X (t)
  • FVV Select AMI
  • Global Emerging Markets Opportunities Conservative
  • Global Equity Core AMI
  • Global Equity Opportunities AMI
  • Global Fixed Income AMI
  • GlobalManagement Chance 100 P (t)
  • GlobalManagement Classic 50 P (t)
  • H&S Global Allocation
  • LI MULTI LEADERS FUND
  • LOYS Global MH A (t)
  • LOYS Global MH B (t)
  • LOYS Global MH C (t)
  • MARTAGON Solid Plus
  • Mayerhofer Strategie AMI I (a)
  • Mayerhofer Strategie AMI P (a)
  • MultiManager Fonds 3
  • Orbis Fonds AMI I (a)
  • Orbis Fonds AMI P (a)
  • Quant IP Global Patent Leaders I (a)
  • Quant IP Global Patent Leaders P (a)
  • S&H Smaller Companies EMU I (a)
  • S&H Smaller Companies EMU P (a)
  • S&H Substanzwerte I (a)
  • S&H Substanzwerte P (a)
  • Syntelligence Growth Funds P (a)
  • Syntelligence Growth Funds S (a)
  • T3 Global Allocation A (a)
  • Tresides Balanced Return AMI A (a)
  • Tresides Balanced Return AMI B (a)
  • Tresides Commodity One A (a)
  • Tresides Commodity One B (a)
  • Tresides Dividend & Growth AMI A (a)
  • Value Intelligence Gold Company Fonds AMI I (a)
  • Value Intelligence Gold Company Fonds AMI P (a)
  • Value Intelligence Gold Company Fonds AMI S (a)
  • WertArt Capital Fonds AMI
  • Werte & Sicherheit - Nachhaltige Innovationen I (a)
  • Werte & Sicherheit - Nachhaltige Innovationen P (a)
  • WKR Vermögensbildungsfonds AMI

PAI - Principal Adverse Impacts

Außerdem kommen Ausschlusskriterien auf Basis der „Principal Adverse Impacts“ (PAI) zur Anwendung, um die Emittenten von vornherein auszuschließen, die den Grundsätzen zur Nachhaltigkeit („ESG“) nur unzureichend Rechnung tragen.  Hierdurch ist sichergestellt, dass keines der in Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung genannten Umwelt- und Sozialziele bzw. in Art. 9 der Verordnung (EU) 2020/852 („Taxonomieverordnung“) genannten Umweltziele erheblich beeinträchtigt wird.

Grundsätzlich versteht man unter den PAI wesentliche bzw. potenziell wesentliche, nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die sich aus Investitionsentscheidungen ergeben, diese verschlechtern oder in direktem Zusammenhang damit stehen. Konkret beinhalten die PAIs Standardfaktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung und geben Aufschluss darüber, inwieweit sich Investitionsobjekte negativ auf diese Komponenten auswirken können. Die PAI sind 64, von der EU festgelegte Indikatoren, für welche die Offenlegungsverordnung sowohl narrative als auch quantitative Offenlegungsanforderungen für Finanzmarktteilnehmer vorsieht. Von den insgesamt 64 Indikatoren sind 18 meldepflichtig, diese beziehen sich auf Treibhausgasemissionen, biologische Vielfalt, Wasser, Abfall sowie auf soziale Aspekte hinsichtlich Unternehmen, Staaten sowie Immobilienanlagen. Die Berichterstattung im Falle der restlichen 46 Indikatoren erfolgt auf freiwilliger Basis, wovon 22 Indikatoren zusätzliche Klima- und andere Umweltaspekte abbilden und die restlichen 24 Indikatoren soziale und Arbeitnehmerfaktoren, die Achtung der Menschenrechte sowie Korruptions- und Bestechungsbekämpfung abdecken.

Kriterien für nachhaltiges Investment

Stand 31.03.2022

Der Konzern möchte bei seiner Kapitalanlage einerseits mögliche negative Auswirkungen vermeiden, indem beispielsweise in bestimmte Länder oder Geschäftsfelder nicht investiert wird. Andererseits möchte der Konzern insgesamt positive Auswirkungen fördern. Dafür haben wir 2016 ein Vorgehen für ein "ESG-Screening" erarbeitet.

Wir haben unsere Nachhaltigkeitsstrategie in 2019 in vielen Bereichen konsequent weiterentwickelt. Der Talanx Konzern und die Ampega haben die von den Vereinten Nationen unterstützten Principles for Responsible Investment (PRI) unterzeichnet und sich damit einem Rahmenwerk zur nachhaltigen Kapitalanlage angeschlossen. Gleichzeitig hat man sich dazu entschieden, von diesem Jahr an in Deutschland klimaneutral zu wirtschaften. Auch das Thema Engagement und Mitwirkung wurde mit einer neuen Engagement Policy gestärkt und vor allem das Thema Wahrnehmung von Stimmrechten auf  Hauptversammlungen adressiert.

Bereits seit geraumer Zeit analysieren wir konzernweit Wertpapieranlagen auf die Einhaltung von ESG-Kriterien. Das Screening erfolgt auf Grundlage der zehn Prinzipien des UN Global Compact. Die Prinzipien verantwortungsvollen Handelns dienen als Basis für einen breiten Filterkatalog. Neben diesen zehn universellen Prinzipien, die sich auf Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsprävention beziehen, wurde in den Filterkatalog auch der Ausschluss von kontroversen Waffen, wie Anti-Personen- Minen und der Ausschluss Kohle (Umsatz/Erzeugungsanteil >25 %) aufgenommen. Zum Ende des Jahres 2019 wurde der Filterkatalog um das Kriterium Ölsande erweitert. 

Im Geschäft mit institutionellen Kunden bietet Ampega individuelle ESG-Lösungen auf Basis eines differenzierten Ansatzes an. Hierzu wurde die ESG-Integration in den unterschiedlichen Assetklassen weiter vorangetrieben und die Kooperationen mit unterschiedlichen Nachhaltigkeitsdaten-Vendoren weiter intensiviert. Den Kunden können nun mehr unterschiedliche Ausschlüsse, Best-in-Class-Ansätze oder Impact-Strategienangeboten werden.

Bei Publikumsfonds offeriert Ampega schon viele Jahre dezidierte ESG-Fokusprodukte mit unterschiedlichen Risikoprofilen: Die Sondervermögen terrAssisi Renten I AMI, terrAssisi Aktien I AMI und der terrAssisi Stiftungsfonds I AMI investieren in Unternehmen und Emittenten, die neben ökonomischen auch Umwelt-und Sozialkriterien dauerhaft in ihre Firmenstrategie einbeziehen und unter dem Gesichtspunkt Zukunftsverantwortung zu den Vorreitern zählen. Die Klassifizierung wird von der unabhängigen Research Agentur ISS-ESG vorgegeben. 

Zusammenfassung

Ampega berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Zu den Nachhaltigkeitsfaktoren gehören Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte, sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Strategie zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsindikatoren

Die Ampega hat ein ESG Committee eingerichtet, welches die Operationalisierung der Konzern-Nachhaltigkeitsstrategie in der Kapitalanlage umsetzt und sich zusätzlich auch den ESG Investmentbelangen der Fremdkunden widmet. Die Ampega hat einen umfangreichen Filterkatalog entwickelt, welcher auf potenzielle und getätigte Investitionen angewendet wird, um sicherzustellen, dass Investitionen in Unternehmen ausgeschlossen werden, die erhebliche negative Auswirkungen auf die ökologischen oder sozialen Faktoren haben oder ein Unternehmen z.B. gegen Menschenrechte und Arbeitsnormen verstoßen hat. Die betrachteten festgelegten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen sind dabei gleichgewichtet und die Indikatoren werden in Anbetracht der Verfügbarkeit am Markt und der Verlässlichkeit der Daten ausgewählt. Im ESG Committee werden die Filterergebnisse des ESG Screenings beurteilt und Handlungsalternativen abgeleitet.

Die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und in diesem Zusammenhang ergriffenen Maßnahmen

Die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsfaktoren, einschließlich der Auswirkungen von Emittenten auf Nachhaltigkeitsfaktoren, ist ein integraler Bestandteil der Investitionsanalyse. Für sämtliche liquide Bestände, die von der Ampega verwaltet werden, hat die Gesellschaft einen ESG-Screening Prozess etabliert. Die Ampega investiert konzernweit grundsätzlich nicht mehr in Unternehmen, deren Umsatz und Erzeugungsanteil zu mehr als 25% auf Kohle basiert. Darüber hinaus wurde dieser Filterkatalog um Ölsande erweitert. Von diesem Ausschluss sind Unternehmen mit einem Umsatzanteil von mehr als 25% aus Ölsanden betroffen. Zudem werden Informationen zu Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltthemen und zur Korruptionsprävention (UN Global Compact Kriterien) berücksichtigt. Auch der Ausschluss von Herstellern kontroverser Waffen wie Anti-Personen-Minen wurde in den Filterkatalog aufgenommen. Auf Basis dieser Informationen werden für die verschiedenen Asset Klassen Ausschlusslisten und Schwellenwerte für zulässige Nachhaltigkeitsrisiken und entsprechende Kontroversen definiert, um die nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen zu vermeiden oder zu reduzieren. Ob ein Finanzprodukt neben den genannten Ausschlüssen nach den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impact) gesteuert wird, hängt zum einen von der SFDR Fondsklassifizierung und zum anderen von der individuellen Anlagestrategie ab. So kann bei Artikel 6 und 8 Fonds eine Investmentsteuerung anhand von Ausschlüssen erfolgen. Bei Artikel 8+ Fonds werden überwiegend zusätzlich die Principals Adverse Impact berücksichtigt.  

Nähere Informationen, inwiefern ein Finanzprodukt Principal Adverse Impacts berücksichtigt, können in den vorvertraglichen Informationen der einzelnen Finanzprodukte entnommen werden.

Halbjährlich wird eine vollständige Überprüfung der getätigten Investitionen auf Einhaltung der festgelegten Kriterien mit Unterstützung externer Datenanbieter durchgeführt.

Da die Ampega seit 2021 auf die Reduzierung der Kohlenstoffintensität des Investmentportfolios zielt, werden auch CO2 Emissionen von Emittenten bei den eigenen Investitionsentscheidungen mitberücksichtigt.

Über externe Datenanbieter bezieht Ampega zusätzlich zu den Rohdaten regelmäßig Informationen über Veränderungen der Nachhaltigkeitsfaktoren, der ESG-Scores von Emittenten sowie über Kontroversen.

Die Festlegung von Kriterien und Einzelabwägungen im Hinblick auf das Halten oder den Abbau der Bestände erfolgen durch das ESG Committee. Dieses nutzt hierzu neben individuellen Analysen zusätzlich Informationen von externen und spezialisierten Dienstleistern. Zusätzlich zum ESG-Committee gibt es auf Konzern- Ebene das Responsible Investment Committee (RIC), welches eine Eskalationsinstanz für Überschreitungen von vorab definierten Schwellenwerten darstellt.

Durch den konsequenten Ausschluss von negativ bewerteten Titeln sowie einer Würdigung von ESG-Scores werden nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen reduziert, bzw. vermieden.

Mitwirkungspolitik

Der Konzern hat Nachhaltigkeitsfaktoren auch in den Engagement Prozess integriert und nimmt so Einfluss auf die Unternehmensführung sowie die Ausrichtung der investierten Unternehmen, um die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren zu reduzieren und Nachhaltigkeit zu fördern.

Die Gesellschaft weist darauf hin, dass der im Folgenden beschriebene Engagement- und Voting-Prozess derzeit nur auf konzerneigene Portfolios angewendet wird.

Derzeit wird das Stimmrecht nur für Bestände an deutschen Portfolio-Gesellschaften wahrgenommen, die von den zentralen Verwahrstellen der Ampega verwahrt werden und deren Anteil an der Portfolio-Gesellschaft über alle konzerneigene Fonds und Bestände hinweg einen regelmäßig zu überprüfenden Schwellwert von 1 % der umlaufenden Aktien überschreitet.

Die Talanx Investment Group strebt an, im Interesse ihrer Anleger den Dialog mit Portfolio-Gesellschaften zu führen, berücksichtigt hierbei aber explizit die Höhe ihrer Beteiligungen an den Portfolio-Gesellschaften, um die Wirkung eines aktiven Austauschs mit der Gesellschaft abwägen zu können.

Auf Konzernebene gibt es ein hausinternes Komitee, zur Prüfung und Entscheidungsfindung zur Stimmrechtsausübung in allen signifikanten Portfolio-Gesellschaften. Für die Analyse der Unterlagen für die Hauptversammlungen wird ebenfalls auf externe und spezialisierte Datenanbieter zurückgegriffen. Die Mitwirkungspolitik (Engagement Policy) der Gesellschaft ist hier zu finden.

Unternehmensführung und internationale Standards

Die Ampega gestaltet ihre Prozesse entsprechend ihrem Verständnis von verantwortlichem Investieren. Es werden eigenverantwortliche Vorkehrungen getroffen, die in unterschiedlichen Standards verankerte Prinzipien zum verantwortlichen Investieren in den Investmentprozessen in angemessenem Umfang einbeziehen. Die verantwortungsvolle und auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung des Konzerns basiert auf dem Deutschen Corporate Governance Kodex.

Die Ampega ist Unterzeichner der Principles for Responsible Investment (PRI) und verpflichten sich damit zum Ausbau nachhaltiger Geldanlagen und zur Einhaltung der sechs durch die UN aufgestellten Prinzipien für verantwortliches Investieren. Überdies unterstützt die Ampega den UN Global Compact, die weltweit größte Initiative für verantwortliche Unternehmensführung.

Als Vollmitglied des Bundesverbandes Investment und Asset Management e.V. („BVI“) orientiert sich die Ampega an den Wohlverhaltensregeln des BVI und übernimmt gesellschaftliche Verantwortung in ökologischen, sozialen Belangen sowie zur guten Unternehmensführung.

Auf Konzernebene berücksichtigt das Unternehmen seit 2020 die Empfehlungen der Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD)

Derzeit erarbeitet Ampega eine Klimastrategie für Konzernbestände. Die Gesellschaft strebt das Erreichen eines kohlenstoffarmen Portfolios an. Aktuelles Ziel ist es, die CO2 -Intensität des liquiden Portfolios (Unternehmensanleihen und Aktien) bis 2025 gegenüber dem Jahresanfang 2020 um 30% zu reduzieren und damit einen wichtigen Beitrag zu der Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens zu leisten.

Für die Ampega ist eine systematische Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen ein wesentlicher Teil der strategischen Ausrichtung.

Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation der Investitionen haben können und hierdurch in ihrem Marktwert beeinflusst werden können.

Die Ampega erachtet Nachhaltigkeitsrisiken als ergänzende Risikoart, welche auf bereits bekannte und verankerte Risikoarten, wie Marktpreisrisiko, Kreditausfallrisiko, Reputationsrisiko oder operationelles Risiko einwirkt.

Die Ampega hat ihre Bestrebungen im Einklang mit der Konzernstrategie entwickelt, um die Nachhaltigkeitsrisiken in den Entscheidungsprozess einzubeziehen und die Risiken für die Investoren zu reduzieren. Für sämtlichen Bestände, die von der Ampega Investment GmbH und der Ampega Asset Management GmbH verwaltet werden, wurde ein grundsätzlicher Filterkatalog entwickelt, welcher auf alle getätigten Investitionen angewendet wird. Dieser beinhaltet mitunter den Ausschluss kontroverser Waffenhersteller oder die Berücksichtigung der UN Global Compact Kriterien. Durch diesen Ansatz werden Investitionen im Rahmen der Allokationsentscheidung in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken bewertet und berücksichtigt. Das zulässige Investmentuniversum wird hierdurch definiert und Investitionen mit hohem Nachhaltigkeitsrisiko werden begrenzt.

Die Ampega ist Unterzeichner der Principles for Responsible Investment (PRI) und verpflichtet sich damit zum Ausbau nachhaltiger Geldanlagen und zur Einhaltung der sechs, durch die UN aufgestellten Prinzipien für verantwortliches Investieren.

Die Operationalisierung in Form der Begrenzung von ESG relevanten Risiken und Kontroversen sowie der Festlegung von unzulässigen Vermögensgegenständen erfolgt durch das ESG-Committee.

Zusätzlich zum ESG-Committee gibt es auf Konzernebene das Responsible Investment Committee (RIC), welches für konzernübergreifende Themen zuständig ist und eine Eskalationsinstanz darstellt.

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Investmentprozess sowie Auswirkungen der Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite

Nachhaltigkeitsrisiken werden im Investmentprozess einbezogen und wirken sich grundsätzlich auf alle bestehenden Risikokarten aus. Nachhaltigkeitsrisiken können die Wertentwicklung des Fonds und der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände beeinträchtigen und sich damit nachteilig auf den Anteilwert und auf das vom Anleger investierte Kapital auswirken. Die Gesellschaft hat einen grundsätzlichen Filterkatalog entwickelt, welcher auf alle getätigten Investitionen angewendet wird. Dieser beinhaltet mitunter den Ausschluss kontroverser Waffenhersteller und die Berücksichtigung der UN Global Compact Kriterien. Durch diesen Filterkatalog werden Titel im Rahmen der Investitionsentscheidung in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken bewertet.

Weitere Informationen über die Art und Weise wie Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess einbezogen werden sowie über das mögliche Ausmaß der Auswirkungen der Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite können Sie auf der  Internetseite des externen Asset Managers entnehmen

Mitwirkungspolitik der Ampega - Engagement Policy

Engagement Policy 2024
Im Kalenderjahr 2023 hat die Ampega wie in ihrer Engagement Policy angekündigt, die Stimmrechte an ihren größten deutschen Portfolio-Gesellschaften bei zentralen Depotbanken wahrgenommen. Zusätzlich wurden die Stimmrechte eines Sondervermögens, deren Portfolioverwaltung durch eine beauftragte, externe Asset Management Gesellschaft vorgenommen wird, wahrgenommen. Ferner wurden Stimmrechte an Beständen ausgeübt, deren Schwellwert 1 % der umlaufenden Aktien überschritten hat. Darüber hinaus wurde von der Wahrnehmung der Stimmrechte abgesehen, da dies angesichts des hohen Aufwands verbunden mit dem geringen Stimmgewicht gerechtfertigt erschien

Änderungshistorie Nachhaltigkeit

Änderungshistorie - Stand: 15.01.2024