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Fondsklassifzierung nach Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Die Offenlegungs-Verordnung (EU) 2019/2088 (auch oftmals Englisch "SFDR") verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater Informationen über die Ansätze zur Integration bzw. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen, die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI) sowie die Ausgestaltung der Produkte im Hinblick auf die Verfolgung von nachhaltigen Merkmalen oder Zielen zu veröffentlichen. 

Für die Ampega ist eine systematische Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen ein Teil der strategischen Ausrichtung und somit integrierter Bestandteil für die Steuerung aller Investmentvermögen. 

Ausgewählte Fondsprodukte berücksichtigen Nachhaltigkeitsaspekte aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG). Gemäß der Offenlegungsverordnung (SFDR) werden diese Produkte insbesondere als Artikel-8- oder Artikel-9-Produkte offengelegt.

Artikel-8- Produkte fördern ökologische und/oder soziale Merkmale. Artikel-9-Produkte verfolgen ein nachhaltiges Anlageziel. Für beide Produktkategorien müssen die jeweiligen Nachhaltigkeitsmerkmale bzw. -ziele sowie deren Umsetzung transparent dargestellt werden. 

Fonds nach Artikel 9 SFDR verfolgen ein nachhaltiges Anlageziel. Die Erreichung dieses Ziels wird im Rahmen des Anlageprozesses berücksichtigt und transparent offengelegt.

Ergänzend werden Nachhaltigkeitsrisiken, kontroversen, Ausschlusskriterien sowie nachhaltige Nachhaltigkeitsauswirkungen (PAIs) in den Investitionsentscheidungen berücksichtigt. Die konkreten Merkmale und Ziele sind den jeweiligen Fondsunterlagen zu entnehmen.
 

Fonds nach Artikel 8 der Offenlegungsverordnung (SFDR) fördern ökologische und/oder soziale Merkmale. Hierzu werden Nachhaltigkeitsrisiken, Kontroversen und Ausschlusskriterien im Anlageprozess berücksichtigt. Die Fonds erfüllen zudem die Anforderungen für Nachhaltigkeitspräferenzen gemäß MiFID II und können daher im Rahmen der nachhaltigen Anlageberatung berücksichtigt werden. Die konkreten Merkmale sind den jeweiligen Fondsunterlagen zu entnehmen.

 

Fonds nach Artikel 8 der Offenlegungsverordnung (SFDR) fördern ökologische und/oder soziale Merkmale. Hierzu werden Nachhaltigkeitsrisiken, Kontroversen und Ausschlusskriterien im Anlageprozess berücksichtigt. Die konkreten Merkmale sind den jeweiligen Fondsunterlagen zu entnehmen.

Fonds dieser Kategorie fördern keine ökologischen oder sozialen Merkmale im Sinne der SFDR und verfolgen kein nachhaltiges Anlageziel. Im Anlageprozess werden jedoch ausgewählte Ausschlusskriterien berücksichtigt. Die konkreten Vorgaben ergeben sich aus den jeweiligen Fondsunterlagen.

PAI - Principal Adverse Impacts

Principal Adverse Impacts (PAIs) beschreiben wesentliche nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG).

Bei Fonds nach Artikel 8 SFDR, die die Anforderungen an Nachhaltigkeitspräferenzen gemäß MiFID II erfüllen, werden ausgewählte PAI-Kriterien im Anlageprozess berücksichtigt. Die konkreten berücksichtigten PAIs und Ausschlusskriterien ergeben sich aus den jeweiligen Fondsunterlagen.

Kriterien für nachhaltiges Investment

Stand 30.09.2026

Der Talanx Konzern und die Ampega haben die von den Vereinten Nationen unterstützten Principles for Responsible Investment (PRI) unterzeichnet und sich damit einem Rahmenwerk zur nachhaltigen Kapitalanlage angeschlossen.Der Talanx Konzern fokussiert sich nicht nur auf die Reduktion der THG-Intensität des Anlageportfolios, sondern investiert auch verstärkt in emissionsarme Kapitalanlagen.Ebenso verlagert er Kapitalströme von klimaschädlichen Geschäftsmodellen in emissionsärmere Investitionen.

Im Geschäft mit institutionellen Kunden bietet Ampega individuelle ESG-Lösungen an. Je nach Kundenanforderung können unterschiedliche Nachhaltigkeitsansätze und Ausschlusskriterien berücksichtigt werden.

Darüber hinaus bietet Ampega Publikumsfonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen an. Die jeweiligen Nachhaltigkeitsmerkmale und Anlagestrategien ergeben sich aus den produktbezogenen Unterlagen.

Zusammenfassung

Ampega berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Zu den Nachhaltigkeitsfaktoren gehören Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte, sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Strategie zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsindikatoren

Die Ampega hat ein ESG Committee eingerichtet, welches die Operationalisierung der Konzern-Nachhaltigkeitsstrategie in der Kapitalanlage umsetzt und sich zusätzlich auch den ESG Investmentbelangen der Fremdkunden widmet. Die Ampega hat einen umfangreichen Filterkatalog entwickelt, welcher auf potenzielle und getätigte Investitionen angewendet wird, um sicherzustellen, dass Investitionen in Unternehmen ausgeschlossen werden, die erhebliche negative Auswirkungen auf die ökologischen oder sozialen Faktoren haben oder ein Unternehmen z.B. gegen Menschenrechte und Arbeitsnormen verstoßen hat. Die betrachteten festgelegten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen sind dabei gleichgewichtet und die Indikatoren werden in Anbetracht der Verfügbarkeit am Markt und der Verlässlichkeit der Daten ausgewählt. Im ESG Committee werden die Filterergebnisse des ESG Screenings beurteilt und Handlungsalternativen abgeleitet.

Die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und in diesem Zusammenhang ergriffenen Maßnahmen

Die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsfaktoren, einschließlich der Auswirkungen von Emittenten auf Nachhaltigkeitsfaktoren, ist ein integraler Bestandteil der Investitionsanalyse. Für sämtliche liquide Bestände, die von der Ampega verwaltet werden, hat die Gesellschaft einen ESG-Screening Prozess etabliert. Die Ampega investiert konzernweit grundsätzlich nicht mehr in Unternehmen, deren Umsatz und Erzeugungsanteil zu mehr als 25% auf Kohle basiert. Darüber hinaus wurde dieser Filterkatalog um Ölsande erweitert. Von diesem Ausschluss sind Unternehmen mit einem Umsatzanteil von mehr als 25% aus Ölsanden betroffen. Zudem werden Informationen zu Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltthemen und zur Korruptionsprävention (UN Global Compact Kriterien) berücksichtigt. Auch der Ausschluss von Herstellern kontroverser Waffen wie Anti-Personen-Minen wurde in den Filterkatalog aufgenommen. Auf Basis dieser Informationen werden für die verschiedenen Asset Klassen Ausschlusslisten und Schwellenwerte für zulässige Nachhaltigkeitsrisiken und entsprechende Kontroversen definiert, um die nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen zu vermeiden oder zu reduzieren.

Ob ein Finanzprodukt neben den genannten Ausschlüssen nach den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impact) gesteuert wird, hängt zum einen von der SFDR Fondsklassifizierung und zum anderen von der individuellen Anlagestrategie ab. So kann bei Artikel 6 und 8 Fonds eine Investmentsteuerung anhand von Ausschlüssen erfolgen. Bei Artikel 8+ Fonds werden überwiegend zusätzlich die Principals Adverse Impact berücksichtigt.  

Nähere Informationen, inwiefern ein Finanzprodukt Principal Adverse Impacts berücksichtigt, können in den vorvertraglichen Informationen der einzelnen Finanzprodukte entnommen werden.

Halbjährlich wird eine vollständige Überprüfung der getätigten Investitionen auf Einhaltung der festgelegten Kriterien mit Unterstützung externer Datenanbieter durchgeführt.

Da die Ampega seit 2021 auf die Reduzierung der Kohlenstoffintensität des Investmentportfolios zielt, werden auch CO2 Emissionen von Emittenten bei den eigenen Investitionsentscheidungen mitberücksichtigt.

Über externe Datenanbieter bezieht Ampega zusätzlich zu den Rohdaten regelmäßig Informationen über Veränderungen der Nachhaltigkeitsfaktoren, der ESG-Scores von Emittenten sowie über Kontroversen.

Die Festlegung von Kriterien und Einzelabwägungen im Hinblick auf das Halten oder den Abbau der Bestände erfolgen durch das ESG Committee. Dieses nutzt hierzu neben individuellen Analysen zusätzlich Informationen von externen und spezialisierten Dienstleistern. Zusätzlich zum ESG-Committee gibt es auf Konzern- Ebene das Responsible Investment Committee (RIC), welches eine Eskalationsinstanz für Überschreitungen von vorab definierten Schwellenwerten darstellt.

Durch den konsequenten Ausschluss von negativ bewerteten Titeln sowie einer Würdigung von ESG-Scores werden nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen reduziert, bzw. vermieden.

Mitwirkungspolitik

Der Konzern hat Nachhaltigkeitsfaktoren auch in den Engagement Prozess integriert und nimmt so Einfluss auf die Unternehmensführung sowie die Ausrichtung der investierten Unternehmen, um die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren zu reduzieren und Nachhaltigkeit zu fördern.

Die Gesellschaft weist darauf hin, dass der im Folgenden beschriebene Engagement- und Voting-Prozess derzeit nur auf konzerneigene Portfolios angewendet wird.

Derzeit wird das Stimmrecht nur für Bestände an deutschen Portfolio-Gesellschaften wahrgenommen, die von den zentralen Verwahrstellen der Ampega verwahrt werden und deren Anteil an der Portfolio-Gesellschaft über alle konzerneigene Fonds und Bestände hinweg einen regelmäßig zu überprüfenden Schwellwert von 1 % der umlaufenden Aktien überschreitet.

Die Talanx Investment Group strebt an, im Interesse ihrer Anleger den Dialog mit Portfolio-Gesellschaften zu führen, berücksichtigt hierbei aber explizit die Höhe ihrer Beteiligungen an den Portfolio-Gesellschaften, um die Wirkung eines aktiven Austauschs mit der Gesellschaft abwägen zu können.

Auf Konzernebene gibt es ein hausinternes Komitee, zur Prüfung und Entscheidungsfindung zur Stimmrechtsausübung in allen signifikanten Portfolio-Gesellschaften. Für die Analyse der Unterlagen für die Hauptversammlungen wird ebenfalls auf externe und spezialisierte Datenanbieter zurückgegriffen. Die Mitwirkungspolitik (Engagement Policy) der Gesellschaft ist hier zu finden.

Unternehmensführung und internationale Standards

Die Ampega gestaltet ihre Prozesse entsprechend ihrem Verständnis von verantwortlichem Investieren. Es werden eigenverantwortliche Vorkehrungen getroffen, die in unterschiedlichen Standards verankerte Prinzipien zum verantwortlichen Investieren in den Investmentprozessen in angemessenem Umfang einbeziehen. Die verantwortungsvolle und auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung des Konzerns basiert auf dem Deutschen Corporate Governance Kodex.

Die Ampega ist Unterzeichner der Principles for Responsible Investment (PRI) und verpflichten sich damit zum Ausbau nachhaltiger Geldanlagen und zur Einhaltung der sechs durch die UN aufgestellten Prinzipien für verantwortliches Investieren. Überdies unterstützt die Ampega den UN Global Compact, die weltweit größte Initiative für verantwortliche Unternehmensführung.

Als Vollmitglied des Bundesverbandes Investment und Asset Management e.V. („BVI“) orientiert sich die Ampega an den Wohlverhaltensregeln des BVI und übernimmt gesellschaftliche Verantwortung in ökologischen, sozialen Belangen sowie zur guten Unternehmensführung.

Auf Konzernebene berücksichtigt das Unternehmen seit 2020 die Empfehlungen der Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD)

Derzeit erarbeitet Ampega eine Klimastrategie für Konzernbestände. Die Gesellschaft strebt das Erreichen eines kohlenstoffarmen Portfolios an. Aktuelles Ziel ist es, die CO2 -Intensität des liquiden Portfolios (Unternehmensanleihen und Aktien) bis 2025 gegenüber dem Jahresanfang 2020 um 30% zu reduzieren und damit einen wichtigen Beitrag zu der Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens zu leisten.

Für die Ampega ist eine systematische Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen ein wesentlicher Teil der strategischen Ausrichtung.

Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation der Investitionen haben können und hierdurch in ihrem Marktwert beeinflusst werden können.

Die Ampega erachtet Nachhaltigkeitsrisiken als ergänzende Risikoart, welche auf bereits bekannte und verankerte Risikoarten, wie Marktpreisrisiko, Kreditausfallrisiko, Reputationsrisiko oder operationelles Risiko einwirkt.

Die Ampega berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang mit den konzernweiten Vorgaben im Investitionsentscheidungsprozess. Hierfür werden je nach Anlagestrategie und Produktmerkmalen verschiedene Verfahren und Kriterien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten herangezogen. Dazu können unter anderem Ausschlusskriterien sowie die Berücksichtigung anerkannter internationaler Standards gehören. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt im Rahmen der jeweiligen Anlagestrategie und der geltenden regulatorischen Anforderungen.

Die Ampega ist Unterzeichner der Principles for Responsible Investment (PRI) und verpflichtet sich damit zur Einhaltung der sechs, durch die UN aufgestellten Prinzipien für verantwortliches Investieren.

Die Operationalisierung in Form der Begrenzung von ESG relevanten Risiken und Kontroversen sowie der Festlegung von unzulässigen Vermögensgegenständen erfolgt unter anderem durch das ESG-Committee.

Zusätzlich zum ESG-Committee gibt es auf Konzernebene das Responsible Investment Committee (RIC), welches für konzernübergreifende Themen zuständig ist und eine Eskalationsinstanz darstellt.

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Investmentprozess sowie Auswirkungen der Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite

Nachhaltigkeitsrisiken werden im Investmentprozess einbezogen und wirken sich grundsätzlich auf alle bestehenden Risikokarten aus. Nachhaltigkeitsrisiken können die Wertentwicklung des Fonds und der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände beeinträchtigen und sich damit nachteilig auf den Anteilwert und auf das vom Anleger investierte Kapital auswirken. Die Gesellschaft hat einen grundsätzlichen Filterkatalog entwickelt, welcher auf alle getätigten Investitionen angewendet wird. Dieser beinhaltet mitunter den Ausschluss kontroverser Waffenhersteller und die Berücksichtigung der UN Global Compact Kriterien. Durch diesen Filterkatalog werden Titel im Rahmen der Investitionsentscheidung in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken bewertet.

Weitere Informationen über die Art und Weise wie Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess einbezogen werden sowie über das mögliche Ausmaß der Auswirkungen der Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite können Sie auf der  Internetseite des externen Asset Managers entnehmen

Mitwirkungspolitik der Ampega - Engagement Policy

Engagement Policy 2026
Im Kalenderjahr 2025 hat die Ampega wie in ihrer Engagement Policy angekündigt, die Stimmrechte an ihren größten deutschen Portfolio-Gesellschaften bei zentralen Depotbanken wahrgenommen. Zusätzlich wurden die Stimmrechte eines Sondervermögens, deren Portfolioverwaltung durch eine beauftragte, externe Asset Management Gesellschaft vorgenommen wird, wahrgenommen. Ferner wurden Stimmrechte an Beständen ausgeübt, deren Schwellwert 1 % der umlaufenden Aktien überschritten hat. Darüber hinaus wurde von der Wahrnehmung der Stimmrechte abgesehen, da dies angesichts des hohen Aufwands verbunden mit dem geringen Stimmgewicht gerechtfertigt erschien.

Änderungshistorie Nachhaltigkeit

Änderungshistorie - Stand: 25.06.2026