Hinweisgebersystem
Das Hinweisgebersystem gibt Mitarbeitern die Möglichkeit, bestimmte gravierende Gesetzesverstöße auch anonym zu äußern. Talanx kann dadurch tätig werden und weiteren Schaden vermeiden. Daneben können Hinweise auf Verstöße gegen Gesetz und Recht auch bei den Compliance-Beauftragten der Talanx und der Geschäftsbereiche abgegeben werden.
Hier gelangen Sie zum BKMS®-Hinweisgebersystem, über das Hinweise auf Betrug, fehlerhafte Buchführung/Rechnungslegung, Korruption, Untreue, Wettbewerbs- und Kartelldelikte, Verstöße gegen Insiderbestimmungen, Verstöße gegen Embargobestimmungen und Marktmanipulation abgegeben werden können. Verstöße können vollständig anonymisiert gemeldet werden, eine Rückverfolgung zum Hinweisgeber ist dann nicht möglich.