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BVI Wohlverhaltensregeln

Die Wohlverhaltensregeln des BVI (BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.) legen freiwillige Standards fest, die über die gesetzlichen Pflichten von Kapitalverwaltungsgesellschaften zum Schutz der Anleger und der Märkte hinausgehen. Diese Standards tragen dem Treuhandverhältnis zwischen Kapitalverwaltungsgesellschaft und Anleger Rechnung, das besonders hohe Anforderungen an das Verhalten gegenüber den Anlegern stellt.
Neben den gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften verpflichtet sich die Ampega Investment GmbH als Mitglied des BVI eigenverantwortlich und angemessen zur Einhaltung der Wohlverhaltensregeln des BVI, die 2003 ins Leben gerufen worden sind. Die aktuellen BVI-Wohlverhaltensregeln sind auf der Homepage des BVI oder über folgenden Link (2019_07_BVI_Wohlverhaltensregeln.pdf) abrufbar.

Hinweise zur Vergütungspolitik

Das Vergütungssystem der Ampega Investment GmbH

Gem. § 37 KAGB ist die Ampega Investment GmbH (nachfolgend Ampega) verpflichtet, ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Vergütungssytem einzurichten. Das Dokument mit den ausführlichen Details

Derivate - OTC-Derivatgeschäfte

Hier finden Sie, wie im Verkaufsprospekt im Abschnitt "Derivate - OTC-Derivatgeschäfte" angegeben, eine Übersicht zu den Vertragspartnern: OTC-Derivatgeschäfte - Vertragspartner

Top 5 Execution Venue Report per 31.12.2023

Alle Daten zu dem Top 5 Execution Venue Report finden Sie hier
 

Informationen zu den Verwahrstellen

Orderinformationen und Cut-Off-Zeiten


Hier finden Sie, wie im Verkaufsprospekt im Abschnitt "Verwahrstelle - zusätzliche Informationen" angegeben, aktuelle Informationen zu den von der jeweiligen Verwahrstelle beauftragten Unterverwahrern:

Leitlinie zur bestmöglichen Ausführung von Handelsaufträgen (Best Execution Policy)

Ampega Investment ist als Investmentgesellschaft primär den Interessen der Anleger verpflichtet. Diese Best Execution Policy regelt Grundsätze und Verfahren, die darauf abzielen, im Rahmen von Transaktionen für das Kundenportfolio das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Die entsprechenden Informationen für Privatanleger im Rahmen der Digitalen Vermögensverwaltung finden Sie hier finden Sie hier
 Lesen Sie hier die gesamte Best Execution Policy.

Anlegerinformation - Umschlagshäufigkeit und damit verbundene Transaktionskosten in Publikumsfonds der Ampega

Die Ampega hat für die von ihr verwalteten Publikumsfonds geeignete Verfahren eingerichtet, um eine unangemessene Beeinträchtigung von Anlegerinteressen durch Transaktionskosten insbesondere im Kontext überhöhter Umschlagshäufigkeiten zu vermeiden.
Bei indexnah gesteuerten Sondervermögen besteht das primäre Ziel in der Nachbildung eines Index. Die Häufigkeit bzw. der Umfang von Transkationen im jeweiligen Sondervermögen ist daher durch den nachzubildenden Index vorgegeben.
Für die aktiv verwalteten Sondervermögen ermittelt die Gesellschaft regelmäßig die Umschlagshäufigkeit eines jeden Sondervermögens. Bei Erreichen eines definierten Limits erfolgt eine Eskalation und Rücksprache mit dem Fondsmanager. Eine kontinuierliche Überwachung wird durch das Investment Controlling der Gesellschaft sicher gestellt.

Informationen zu den OGAW- und AIF-Investmentvermögen

Auch institutionelle Anleger wie Banken und Versicherungen sind häufig in Investmentvermögen investiert. Diese Investoren benötigen zur Erfüllung ihrer aufsichtsrechtlichen Pflichten Informationen, die über die gesetzlich geforderten Mindestinformationen hinausgehen.
Dazu gehören unterschiedliche Reports sowie umfangreiche Portfolioinformationen. Informationen dieser Art fragen institutionelle Anleger bei den Kapitalverwaltungsgesellschaften der Investmentvermögen ab.
Da in OGAW- und AIF-Investmentvermögen alle Anleger gleich behandelt werden sollen, möchten wir auch Ihnen, so gewünscht, diese Informationen in gleichem Maße zukommen lassen. Um dies zu ermöglichen, benötigen wir allerdings von Ihnen als Anleger einige Informationen und bitten Sie, sich mit den nachfolgenden Personendaten und einer für Sie registrierten E-Mail-Adresse bei uns zu melden sofern Sie über weitere Informationsdokumente zu dem von Ihnen erworbenen und gehaltenen Fonds unterrichtet werden möchten.

Kundenstatus: privat oder institutionell
Vor- und Nachname
Anschrift (Straße, PLZ, Ort)
Telefonnummer
E-Mail-Anschrift

Nach Zugang Ihrer E-Mail über fonds@ampega.com werden wir Kontakt zu Ihnen aufnehmen und unsererseits prüfen, ob Sie ein berechtigtes Interesse an diesen weiteren Informationen haben, also Anleger im Fonds sind. Anschließend übermitteln wir Ihnen eine Übersicht über ggf. vorhandene weitere Informationen zum Fonds, die Sie - nach Ihrer Auswahl - gerne von uns erhalten können.“

Aussetzung der Rücknahme von Zielfonds

ComfortInvest Substanz & Ampega Real Estate Plus

Beschwerdemanagement für Anleger

Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sein sollten, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich zu beschweren. Feedback verstehen wir als Chance zur Verbesserung. Deshalb würden wir uns freuen, wenn Sie sich an uns wenden. Kontakt
Hinweise zum Beschwerdeverfahren:

  • Wir bearbeiten Ihre Beschwerde unverzüglich. Nach Eingang erhalten Sie zeitnah eine Empfangsbestätigung sowie Informationen zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde. 
  • Ihre Beschwerde wird auch von unserem innerbetrieblichen Qualitätsmanagement erfasst.
  • Die Bearbeitung ist selbstverständlich kostenfrei.
  • Die im Zusammenhang mit einer Beschwerde übermittelte personenbezogene Daten speichern und verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und zur Wahrung unserer eventuellen Darlegungsobliegenheiten. 

Ampega Investment hat sich der Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI angeschlossen.
Zur Beilegung von Streitigkeiten mit der Gesellschaft besteht für Privatanleger/-kunden die Möglichkeit, die Ombudsstelle für Investmentfonds anzurufen.
Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Investmentgesetz können hier von einem unabhängigen und neutralen Schlichter geklärt werden.
Näheres regelt die „Verfahrensordnung der Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI“. Schlichtungsanträge sind schriftlich an das Büro der Ombudsstelle des BVI, Unter den Linden 42, 10117 Berlin, zu richten. Weitere Informationen zur Ombudsstelle für Investmentfonds und ihrem Verfahren finden Sie unter www.ombudsstelle-investmentfonds.de/start/
Bitte wenden Sie sich mit einem Problem zunächst an uns oder an Ihren Berater, bevor Sie ein Verfahren bei der Ombudsstelle für Investmentfonds einleiten. Vieles lässt sich bereits auf diesem Wege klären.